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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Garantie
die Firma GP  Car Wrapping ( Autofolierung )  vergibt 12 Monate auf die Funktionsfähigkeit der Folie.
Dies gilt nur für neue, fabrikweise originallackierte Fahrzeuge.
Für nachlackierte Fahrzeuge/Fahrzeugteile kann keine Garantie übernommen werden (dieses gilt insbesondere bei der Neutralisierung der Fahrzeuge/Fahrzeugteile).
Eine Fahrzeug Voll- oder Teilverklebung dient sowohl der optischen Aufwertung, als auch zum Schutz vor leichten Kratzern, Salz und Umwelteinflüssen. Eine Folie kann jedoch keine Lackierung ersetzen. Die Voll-, bzw. Teilfolierungs- Folienprodukte sind keinesfalls dazu geeignet Fehler am Lack zu überdecken. Alle Kratzer und Dellen bleiben auch nach der Folierung deutlich sichtbar.
 
Unsere Materialien
GP Car Wrapping  verarbeitet ausschließlich Materialien der Firmen avery, Oracal und 3M.
 
 
Terminvereinbarung
Folierungstermine die mündlich oder schriftlich vereinbart wurden müssen bei Nichteinhaltung bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
Für eine Terminverlegung müssen Sie, bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin, mit uns in Kontakt treten.
Ansonsten ist die Firma GP Car Wrapping  berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
 
 
Folierungsergebnis
Alle Ergebnisse, ob Teil- oder Vollfolierung, sind abhängig von der Lackbeschaffenheit Ihres Fahrzeuges.
Ideale Voraussetzung für eine Folierung bieten neue fabrikweise und originallackierte Fahrzeuge.
Desweiteren kann man bei allen anderen Fahrzeuge durch Vorbehandlung / Aufbereitung der Fahrzeuglackierung ebenso ein optimales Ergebnis erzielen.
Ansonsten sind minimale Folieneinschlüsse in Form von vorherigem Flugrost auf dem Lack oder Staub möglich.
Jedoch entspricht das Ziel von GP Car Wrapping  zu Ihrer Zufriedenheit das Auto möglichst ohne Einschlüsse zu folieren.
Neulackierte Fahrzeugteile lassen sich erst nach gänzlichem Austrocknen mit Folien überziehen.
Ansonsten kann es bei der Folierung, oder einer eventuellen Demontage der Folie zu einem Ablösen des Lackes kommen.
Leider können wir die Haftung des Lackes nicht feststellen, sodass wir in solchen Fällen keine Garantie übernehmen können.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges und mit der Aushändigung an den Kunden durch GP Car Wrapping.
GP Car Wrapping verpflichtet sich, beschichtete Teile die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material- oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind innerhalb der Garantiezeit entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten Teile einen neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung, oder Schadenersatz ebenso Verdienstausfälle jeglicher Art.
Nachbesserungen werden ausschließlich von GP Car Wrapping ausgeführt. 
 
Erlöschen der Garantie
Schäden durch Nicheinhaltung und Missachtung der Pflegeanweisung.
Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
Lackschäden nach dem Entfernen der Folie von der GP Car Wrapping an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie diverser an Kunststoffteilen die werkseitig mit fetthaltiger strukturierter Kunststoffoberfläche hergestellt werden.
Eventuelle Lackschäden beim Entfernen der Folie durch eine andere Firma.
 
Während dem Folierungsprozess
Je nach Folierungsart, also Teil- oder Komplettfolierung sowie Aufwand des Designs beläuft sich der Prozess auf ein bis fünf Tage.
Im Rahmen der Kompletfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug durch GP Car Wrapping entfernt. Diese können jedoch auf Kundenwunsch wieder angebracht werden.
Minimale Farbunterschiede bei Erneuerung der "alten" Folie durch eine "neue" Folie können nicht ausgeschlossen werden.
Bei einem Unfall können Sie sich mit Iherer Versicherung in Verbindung setzen und in der Regel werden die Kosten für die Reparatur / Neufolierung übernommen.
 
Nach der Folierung
Sie können Ihr Fahrzeug 6 Wochen nach der Folierung, bevorzugt in einer Textilwaschanlage waschen.
Aggressive Bürstenwaschanlagen können die Folien beschädigen.
Zur maximalen Schonung verzichten Sie bitte sowohl auf die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger aus unmittelbarer Nähe, Heißwachsanwendungen als auch auf Schleifmittel und wachshaltige Polituren.
Matt folierte Fahrzeuge dürfen weder poliert noch mit Wachs behandelt werden.
 
 

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